Wahlen 2024

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Kommunalwahl

Am 9. Juni 2024 werden in Baden-Württemberg die Kommunalwahlen durchgeführt. In allen Städten und Gemeinden des Landes finden gleichzeitig Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen statt. Die Gremien werden auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Grundsätzlich wahlberechtigt in Bretten sind deutsche Staatsangehörige nach Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Bretten ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

In der Brettener Kernstadt werden 26 Gemeinderatsmitglieder gewählt, in den Stadtteilen umfassen die Ortschaftsräte in Bauerbach, Büchig, Dürrenbüchig, Gölshausen, Neibsheim, Rinklingen, Ruit und Sprantal je sieben Mitglieder, in Diedelsheim elf Mitglieder.

Die Wahlunterlagen für die Kommunalwahl erhalten Sie zwischen den 22. April und dem 19. Mai per Post. Briefwahl können Sie bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, beantragen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei besonders die Versandzeit in der Woche vor der Wahl. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens Mitte Mai 2024.

Sie können die Stimmzettel bereits zuhause ausfüllen und dann ausgefüllt ins Wahllokal mitbringen. Bei der Gemeinderatswahl hat jeder Wahlberechtigte 26 Stimmen, bei der Ortschaftsratswahl entsprechend sieben, in Diedelsheim elf. Wenn die maximal zulässige Stimmenanzahl überschritten wird, ist der Stimmzettel ungültig. Die Stimmzettelumschläge für die Gemeinderats- und Ortschaftsratswahl werden erst im Wahllokal ausgegeben. Den oder die Stimmzettel stecken Sie erst im Wahllokal in den entsprechenden Briefumschlag und werfen ihn in die Wahlurne.

Weitere Informationen entnehmen Sie den Merkblättern, die den Wahlunterlagen beiliegen.

Briefwahl online oder im Bürgerservice beantragen

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder persönlich im Bürgerservice beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Sie können Briefwahl hier online beantragen.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerservice@bretten.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und ggf. eine abweichende Versandanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07252/921-180, Fax 07252/921-188, buergerservice@bretten.de.

Weitere Informationen

Weitere Informationen zu den Kommunalwahlen in Baden-Württemberg, zum Wahlablauf und der Stimmenabgabe finden Sie bei der Landeszentrale für Politische Bildung Baden-Württemberg, unter https://www.kommunalwahl-bw.de/ oder in der Broschüre Infos zu den Kommunalwahlen.

Ein Erklärvideo der Landeszentrale für politische Bildung Baden-Württemberg finden Sie unter: https://www.youtube.com/watch?v=LQQA9qZzw0Q

Bekanntmachungen der Stadt Bretten zur Kommunalwahl finden Sie hier.

Termine und Fristen

22.04.2024-19.05.2024, Zustellung der Wahlunterlagen

Ab Mitte Mai, Versand der Briefwahlunterlagen

07.06.2024, spätester Termin zur Beantragung von Briefwahl (bitte Versandzeit berücksichtigen)

Kreistagswahl

Am 9. Juni 2024 werden in Baden-Württemberg die Kreistagswahlen in den 35 Landkreisen durchgeführt. In allen Städten und Gemeinden des Landes finden gleichzeitig Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen statt.

Der Kreistag ist die Vertretung der Kreiseinwohner und das Hauptorgan des Landkreises Karlsruhe. Er wird auf die Dauer von fünf Jahren gewählt.

Grundsätzlich wahlberechtigt in Bretten sind deutsche Staatsangehörige nach Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Bretten ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahlbenachrichtigung für die Kreistagswahl erhalten Sie zwischen den 22. April und dem 19. Mai per Post. Briefwahl können Sie bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, beantragen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei besonders die Versandzeit in der Woche vor der Wahl. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens Mitte Mai 2024.

Die Zahl der zu wählenden Kreisräte ist von der Einwohnerzahl des Landkreises abhängig. Bei der Kreistagswahl 2024 im Landkreis Karlsruhe sind insgesamt 78 Kreisräte zu wählen, sechs davon im Wahlkreis Bretten-Gondeslheim.

Bekanntmachungen der Stadt Bretten zur Kommunalwahl finden Sie hier.

Briefwahl online oder im Bürgerservice beantragen

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder persönlich im Bürgerservice beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Sie können Briefwahl hier online beantragen.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerservice@bretten.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und ggf. eine abweichende Versandanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07252/921-180, Fax 07252/921-188, buergerservice@bretten.de.

Termine und Fristen

22.04.2024-19.05.2024, Zustellung der Wahlunterlagen

Ab Mitte Mai, Versand der Briefwahlunterlagen

07.06.2024, spätester Termin zur Beantragung von Briefwahl (bitte Versandzeit berücksichtigen)

Europawahl

Am 9. Juni 2024 findet die nächste Europawahl statt. Gewählt werden die Abgeordneten des Europaparlaments für eine Periode von fünf Jahren.

Grundsätzlich wahlberechtigt in Bretten sind deutsche Staatsangehörige nach Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Bretten ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Die Wahlbenachrichtigung für die Europawahl erhalten Sie zwischen den 22. April und dem 19. Mai per Post. Die Stimmzettel erhalten sie im Wahllokal oder wenn Sie Briefwahl beantragen. Briefwahl können Sie bis spätestens Freitag, 7. Juni 2024, 18 Uhr, beantragen. Bitte berücksichtigen Sie hierbei besonders die Versandzeit in der Woche vor der Wahl. Der Versand der Briefwahlunterlagen erfolgt frühestens Mitte Mai 2024. 

Wenn Sie EU-Bürger sind und bei der Europawahl erstmals in Deutschland wählen möchten, müssen Sie die Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum 19.05.2024 beantragen. Die Stimmabgabe ist nur einmal möglich. Den Antrag erhalten Sie über die Homepage der Bundeswahlleiterin oder im Bürgerservice der Stadt Bretten.

Weitere Informationen zur Europawahl finden Sie unter: https://www.europawahl-bw.de/ oder in Broschüre Einfach wählen gehen!

Bekanntmachungen der Stadt Bretten zur Europawahl finden Sie hier.

Briefwahl online oder im Bürgerservice beantragen

Zu den Europa- und Kommunalwahlen am 09.06.2024 kann die Erteilung eines Wahlscheins schriftlich, elektronisch (z.B. per E-Mail, Internet) oder persönlich im Bürgerservice beantragt werden. Telefonische Anträge und Anträge per SMS sind nicht zulässig.

Sie können Briefwahl hier online beantragen.

Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse.

Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt.

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerservice@bretten.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihre Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) und ggf. eine abweichende Versandanschrift angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an den Bürgerservice unter folgenden Kontaktmöglichkeiten: Tel. 07252/921-180, Fax 07252/921-188, buergerservice@bretten.de.

Termine und Fristen

22.04.2024-19.05.2024, Zustellung der Wahlbenachrichtigung

bis 19.05.2024, Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis für Unionsbürger

Ab Mitte Mai, Versand der Briefwahlunterlagen

07.06.2024, spätester Termin zur Beantragung von Briefwahl (bitte Versandzeit berücksichtigen)

Oberbürgermeisterwahl

Am 7. Juli 2024 findet in Bretten die nächste Oberbürgermeisterwahl statt. Sollte im ersten Wahlgang am 7. Juli keine resp. keiner der Kandidatinnen und Kandidaten die absolute Mehrheit erreichen, findet am 21. Juli 2024 eine Stichwahl zwischen den ersten beiden Kandidaten und Kandidatinnen statt.

Die Wahl des Oberbürgermeisters findet bei Ablauf der achtjährigen Amtszeit oder bei früherem Ausscheiden der Amtsinhaberin oder des Amtsinhabers statt – wie dies bei Oberbürgermeister Martin Wolffs Eintritt in den Ruhestand der Fall ist. Den Wahltag bestimmt der Gemeinderat. Die Stellen der Oberbürgermeister und hauptamtlichen Bürgermeister werden spätestens zwei Monate vor dem Wahltag öffentlich ausgeschrieben. Die Bewerbungsfrist für die Wahl zum Oberbürgermeister endet am 10. Juni, um 18 Uhr.

Grundsätzlich wahlberechtigt in Bretten sind deutsche Staatsangehörige nach Artikel 116 des Grundgesetzes und Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind, seit mindestens drei Monaten ununterbrochen in Bretten ihren Hauptwohnsitz haben und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbar zur Oberbürgermeisterin oder zum Oberbürgermeister sind Deutsche und in Deutschland wohnende Unionsbürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie müssen die Gewähr dafür bieten, dass sie jederzeit für die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintreten und dürfen nicht nach § 46 Absatz 2 der Gemeindeordnung von der Wählbarkeit ausgeschlossen sein. Bewerberinnen und Bewerber müssen eine bestimmte, von der Einwohnerzahl abhängige Anzahl von Unterstützungsunterschriften wahlberechtigter Bürgerinnen und Bürger beibringen. Die Bewerbungsfrist endet am 10.06. 2024, um 18 Uhr.

Die Wahlbenachrichtigung für die Oberbürgermeisterwahl erhalten Sie per Post. Die Stimmzettel erhalten sie im Wahllokal oder wenn Sie Briefwahl beantragen.

Die Kandidaten werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist hier bekannt gegeben.

Bekanntmachungen der Stadt Bretten zur Oberbürgermeisterwahl finden Sie hier.

Termine und Fristen

10. Juni 2021, 18 Uhr, Ende der Bewerbungsfrist für Kandidaten

21. Juni 2024, 19 Uhr, Vorstellung der Kandidaten und Kandidatinnen, Hallensportzentrum „Im Grüner“