Brettener Kinderpass 2020 verfügbar

Cover Kinderpass 2020

Der Brettener Kinderpass 2020 kann ab sofort im Bürgerservice der Stadt Bretten beantragt werden. Der Kinderpass soll es ermöglichen, dass Brettener Kinder am gesellschaftlichen Leben aktiv teilnehmen und die vielfältigen Erziehungs-, Betreuungs-, Bildungs-, Freizeit- und Kulturangebote in Anspruch nehmen können. So gibt es für insgesamt zwei Kurse der VHS Bretten einen Gutschein von 50 Prozent. Dies gilt ebenfalls für die Ferienbetreuung der Stadt Bretten (vier Wochen), die Bäderwelt Bretten (zehn ermäßigte Eintritte) und den Tierpark inklusive Begleitperson (je zwei ermäßigte Eintritte). Weitere Ermäßigungen werden für das Brettener Melanchthonhaus, die AWO Stadtranderholung sowie das Ferienprogramm der Stadt Bretten gewährt. Den Brettener Kinderpass können Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe, Wohngeld, Leistungen nach dem AsylbLG oder Kinderzuschlag nach dem BKGG erhalten, ebenso wie Kinder aus Familien mit mindestens drei Kindern, Kinder von Alleinerziehenden oder Kinder aus Familien mit einem schwerbehinderten Kind.

Weitere Informationen über die Anspruchsvoraussetzungen erhalten Sie beim Bürgerservice der Stadt Bretten oder im Internet unter www.bretten.de/familien-soziales-bildung//kinderpass. Dort können Sie auch ein Antragsformular herunterladen.