Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern an Silvester in der Altstadt

Altstadtplan Abbrennverbot Feuerwerkskörper

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

liebe Besucherinnen und Besucher,

Seit 2015 gilt das Abbrennverbot von Feuerwerkskörpern im Bereich der Brettener Altstadt. Den betroffenen Bereich können Sie aus dem beigefügten Stadtplan entnehmen.

Laut § 23 Abs. 1 der 1. Sprengverordnung ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der unmittelbaren Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Fachwerkhäusern verboten. Ebenso sei daran erinnert, dass Personen unter 18 Jahren der Umgang mit Feuerwerkskörpern verboten ist (§ 23 Abs. 2 Satz 2 der 1. Sprengverordnung).

Angesichts der aktuellen Diskussion bezüglich der Feinstaubbelastung durch das Abbrennen von Feuerwerkskörpern möchte ich an einen maßvollen und verantwortungsbewussten Umgang appellieren oder an einen freiwilligen Verzicht der Einzelnen zugunsten unserer Umwelt.

Bitte halten Sie sich an das Abbrennverbot für den genannten Bereich in der Altstadt und informieren Sie alle Menschen in Ihrer Umgebung darüber. Sprechen Sie in der Silvesternacht auch diejenigen aktiv an, die vielleicht aus Unwissenheit Feuerwerkskörper in der Altstadt, insbesondere auf dem Marktplatz, abbrennen wollen. Es sind zusätzlich Ordnungskräfte unterwegs, die ein Auge darauf haben und am Silvesterabend im historischen Innenstadtbereich entsprechende Kontrollen durchführen. Sicherlich ist es auch in Ihrem Interesse, dass der Marktplatz und der historische Innenstadtbereich nicht durch das unachtsame Verhalten in seinem Bestand gefährdet werden. Für Ihre Unterstützung danke ich Ihnen und wünsche uns allen einen friedlichen und fröhlichen Jahreswechsel.

Martin Wolff

Oberbürgermeister

Allgemeine Hinweise zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern:

  • Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden
  • Im betrunkenen Zustand oder unter Drogeneinfluss keine Feuerwerkskörper zünden
  • Keine Feuerwerkskörper in Personengruppen oder in offene Fenster, Türen, Briefkästen oder sonstige Behältnisse werfen
  • Beim Zünden des Feuerwerks die übrigen Feuerwerkskörper nicht offen herumliegen lassen und auch nicht direkt am Körper tragen
  • Raketen mit Führungsstab nie in den Boden stecken
  • Flugrichtung der Feuerwerkskörper so wählen, dass sie nicht in Häuser oder in leicht brennbare Materialien niedergehen können. Dabei sind auch die Windrichtung und -stärke zu beachten.
  • Nach dem Anzünden des Feuerwerkskörpers auf Sicherheitsabstand gehen und nicht in den Händen behalten
  • „Blindgänger“ auf keinen Fall nochmals zünden (nach Wartezeit mit Wasser unschädlich machen)