Soforthilfe für Betroffene des Starkregenereignisses in Ruit

Liebe Ruiterinnen und Ruiter,

das Land Baden-Württemberg gewährt nach den Unwetterereignissen vom 28.05. bis 08.06.2016 auf Antrag Soforthilfe. Die Soforthilfe richtet sich nach Maßgabe des Landes an Privatpersonen und kleine Gewerbebetriebe mit höchstens 10 Beschäftigten. Die Soforthilfe dient dazu, zerstörte für das Leben notwendige Gegenstände schnell wieder zu beschaffen. Auf Antrag können den Geschädigten bis zu 50 % des glaubhaft gemachten Schadens, höchstens bis zu 500 € pro Person, 2.500 € je Haushalt und 5.000 € je kleinen Gewerbebetrieb ausbezahlt werden. Wir werden die nach unserem Kenntnisstand betroffenen Straßenzüge direkt anschreiben und die Antragsunterlagen übersenden. Darüber hinaus stehen die Unterlagen auch online unter www.bretten.de/stadt-rathaus-verwaltung/bevoelkerungsschutz-und-katastro... zum Download bereit. Bitte senden Sie die Antragsunterlagen direkt an die Stadt Bretten. Wir sammeln diese und leiten diese an das Landratsamt weiter.
Unabhängig davon habe ich veranlasst, dass der bereits mittelfristig geplante Erdwall im Bereich der Verdolung im Oberen Tal kurzfristig umgesetzt wird. Dies soll verhindern, dass die Wassermassen nicht mehr von dieser Seite in die Ortsmitte drängen können.
                
Ihr Martin Wolff