In der Regel unterscheidet das Baugesetzbuch (BauGB) zwei Stufen der Öffentlichkeitsbeteiligung für Bebauungsplanverfahren. In der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB soll die Öffentlichkeit zu einem frühen Zeitpunkt des Aufstellungsprozesses (Vorentwurf) über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung informiert werden. Es soll Gelegenheit gegeben werden, sich damit in einer frühen Planungsphase in den Planungsprozess einzubringen und Stellungnahmen sowie Anregungen einzubringen. Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB stellt die letzte Stufe der Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Sie ist der entscheidenste Verfahrensschritt und ermöglicht der Öffentlichkeit, den zu diesem Zeitpunkt nahezu vollständigen Plan einzusehen und erneut Stellungnahmen einzubringen.
Innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist von der Dauer eines Monats (mind. 30 Tage) liegt der Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen einschließlich der städtebaulichen Begründung sowie ggf. mit weiteren ergänzenden abwägungserheblichen Unterlagen öffentlich aus. Sie haben während dieser Zeit die Möglichkeit, Ihre Anregungen zu diesen Bebauungsplänen fristgerecht zu äußern. Die öffentliche Auslegung wird mind. eine Woche vorher ortsüblich bekannt gemacht (im Amtsblatt und auf der Internetseite der Stadt Bretten). Die entsprechenden Unterlagen im Rahmen der öffentlichen Auslegung können nachfolgend auf dieser Internetseite eingesehen werden. Es besteht daneben auch die Möglichkeit, persönlich im Technischen Rathaus der Stadt Bretten vorbei zu kommen und sich dort über die Planung zu informieren bzw. persönlich eine Stellungnahme abzugeben.
Bebauungsplan "Rechbergklinik Bretten / Wohnen, 1. Änderung und Erweiterung" Gemarkung Bretten
- Öffentliche Bekanntmachung
- Abgrenzungsplan alt, Stand 23.10.2019
- Abgrenzungsplan neu, Stand 19.12.2023
- Satzung
- Bebauungsplan, Plankarte mit Legende
- Textliche Festsetzungen
- Grünordnungsplan
- Begründung
- Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung vom 15.05.2018
- Artenschutz - Fotodokumentation vom 23.10.2019
- Artenschutzrechtliches Gutachten (saP) vom 31.08.2018, aktualisiert 10.11.2022
- Standortprüfung für die Umsetzung von CEF-Maßnahmen vom 08.02.2023
- Schalltechnische Untersuchung vom 01.03.2019
- Erläuterung zur Oberflächen-Entwässerung (private Verkehrsflächen und Baugebiete) vom 16.11.2023
Sicherung der Bauleitplanung Bebauungsplan "Ölmühle" Gemarkung Bretten (Anordnung Veränderungssperre)
- Öffentliche Bekanntmachung mit Satzungstext
- Bebauungsplan "Ölmühle", Abgrenzungsplan Veränderungssperre, Januar 2024
Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Unifranck, 6. Änderung" Gemarkung Bretten (Aufstellungsbeschluss)
- Öffentliche Bekanntmachung
- Vorhabenbezogener Bebauungsplan "Unifranck, 6. Änderung", Abgrenzungsplan, Januar 2024
Bebauungsplan "Beim Weiherbrunnen, 1. Änderung und Erweiterung" mit örtlichen Bauvorschriften, Gemarkung Bauerbach
- Öffentliche Bekanntmachung
- Geltungsbereich - Lageplan
- Zwischenzeitliche Änderung des Geltungsbereiches
- Satzung, Entwurf
- Städtebaulicher Entwurf, Januar 2024
- Bebauungsplan, Planzeichnung
- Festsetzungen, Entwurf
- Begründung, Entwurf
- Umweltbericht, GOP
- Umweltbericht, Bestandsplan Bauerbach
- Umweltbericht, Maßnahmenplan Bauerbach
- Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und Maßnahmenkonzept
- Schalltechnische Untersuchung Schiene
- Stellungnahme Schall Kleintierzucht
- Stellungnahme Geruch Kleintierzucht