Förderung zum Erhalt und Neupflanzung von Solitärbäumen in der Feldflur
Durch Gemeinderatsbeschluss wurden die Förderrichtlinien des Förderprogrammes Kommunale Blühstreifen „Komblü“ erweitert. Mit der Förderung von Solitärbäumen auf Ackergrundstücken verfolgt die Stadt Bretten das Ziel, diese Bäume als Trittsteinbiotop in der Feldflur und als Teil der Kulturlandschaft zu erhalten und neu anzupflanzen.
Es gelten folgende Förderkriterien:
a) Erhalt bestehender Solitärbäume auf Ackergrundstücken
• Der Solitärbaum steht auf mindestens 5 Ar Ackerland auf Brettener Gemarkung.
• Das Anbringen von Vogelnisthilfen durch die Stadt Bretten ist zu dulden.
• Stammvegetation als Nahrungsgrundlage für Insekten im Herbst und Unterschlupf für Vögel sind zu dulden und zu erhalten.
• Gefördert wird die Anlage einer mehrjährigen Blühfläche um den bestehenden Baum auf einer Fläche von 10m x 10m (100qm), als Schutz vor Schäden am Ast und Wurzelwerk durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung.
• Der Fördersatz für die Schutzfläche um den Baum beträgt 40 Euro/Jahr.
• Zuwendungsempfänger sind die Bewirtschafter der landwirtschaftlich genutzten Flächen (Landwirte und nebenberufliche Landwirte), auf denen der zu schützende Baum steht.
b) Neupflanzung von Bäumen in der Feldflur
• Gefördert wird die Neupflanzung von Solitärbäumen auf bestehendem Ackerland der Gemarkung Bretten.
• Die Stadt Bretten stellt den Eigentümern von landwirtschaftlich genutzten Flächen Bäume kostenlos zur Neupflanzung zur Verfügung. Die Ausgabe dieser Bäume erfolgt im Rahmen der jährlichen Obstbaumaktion.
• Um das bestehende Landschaftsbild zu erhalten, sind gebietstypische Baumsorten wie z. B. Mostbirnen, Nussbäume und Süßkirschen vorgesehen.
• Eigentümer und Bewirtschafter müssen sich über die Neupflanzung der Bäume auf dem landwirtschaftlich genutzten Grundstück einig sein und gemeinsam einen Antrag stellen.
• Auf dem Grundstück, auf dem gepflanzt werden soll, darf der Baumbestand nicht dichter als 1 Baum pro 10 Ar sein.
• Eine fachgerechte Pflanzung sowie ein artgerechter Erziehungsschnitt der Jungbäume in den ersten Jahren sind zu gewährleisten.
• Bei der Neupflanzung gelten ansonsten die gleichen Eckpunkte wie bei der Förderung von bestehenden Solitärbäumen.
Anträge zur Gewährung der Förderung von Solitärbäumen sind schriftlich bei der Stadt Bretten, Amt Bauen, Gebäudemanagement und Umwelt, zu stellen. Ansprechpartner ist Herr Pittinger, erreichbar unter Telefon: 07252-921 602 oder E-Mail: matthias.pittinger@bretten.de
Veröffentlicht am 29.09.2022