Einzelhandel, Gastronomie und Museen öffnen am Samstag, 22. Mai wieder

Es gilt die Öffnungsstufe 1 der Coronaverordnung

Weil die 7-Tage-Inzidenz im Landkreis derzeit stabil unter 100 liegt, tritt zum 22. Mai, 0 Uhr die Bundesnotbremse außer Kraft und es gilt die Öffnungsstufe 1 nach der Coronaverordnung des Landes. Danach kann der bisher eingeschränkt geschlossene Einzelhandel (Click and Meet) unter Einhaltung bestimmter Vorgaben wieder öffnen. Auch die Gastronomen können von 6.00 bis 21.00 Uhr wieder öffnen. Im Außenbereich gelten dabei keine Personenbeschränkungen, jedoch gibt es für den Innenbereich Vorgaben beispielsweise zu Tischabständen und zulässiger Personenzahl. Öffnen dürfen auch wieder Museen, Galerien, Bibliotheken, botanische und zoologische Gärten sowie für touristische Zwecke die Beherbergungsbetriebe. Kontaktarmer Freizeit- und Amateursport in Gruppen im Freien mit bis zu 20 Personen und Kulturveranstaltungen im Außenbereich mit bis zu 100 Personen sind ebenfalls wieder zulässig.

„Bitte versuchen Sie auch weiterhin, Ihre Kontakte zu beschränken und halten Sie sich an die AHA-Regeln, so dass wir das Erreichte nicht gefährden“, erklärte Oberbürgermeister Martin Wolff.

Auch nach dem Unterschreiten der 100er-Schwelle gelten weiterhin die bisherigen Kontaktbeschränkungen. So dürfen sich nach wie vor im öffentlichen und privaten Raum nur zwei Haushalte mit maximal fünf Personen treffen. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre sowie genesene und geimpfte Personen werden dabei nicht mitgezählt. Paare, die nicht zusammenleben, zählen als ein Haushalt.

Die Regelungen im Einzelnen können auf der Internetseite des Landratsamtes unter www.landkreis-karlsruhe.de  auf den Coronaseiten unter der Ziffer 2 »Welche Regelungen gelten im Stadt- und Landkreis Karlsruhe?« abgerufen werden.

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