Informationen zum Schulbeginn am 14.09.2020

Schülerinnen und Schüler dürfen die Schule nicht besuchen, wenn sie in Kontakt zu einer infizierten Person stehen oder standen, selbst typische Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen oder aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind.

Um das Infektionsrisiko für alle am Schulbetrieb teilnehmenden Personen zu begrenzen, sind die Erziehungsberechtigten deshalb verpflichtet, der Schule gegenüber eine entsprechende Gesundheitsbestätigung abzugeben.

Wir bitten hierzu die Hinweise der jeweiligen Schulen und des Kultusministeriums (https://km-bw.de/Coronavirus) zu beachten.