Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum

Ruit

Innenentwicklung Ruit und Schulhausplatz Büchig berücksichtigt

Frohe Nachrichten erreichten am Donnerstag, 22. März das Brettener Rathaus: Wie Minister Peter Hauk vom Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz mitteilte, konnte die Große Kreisstadt Bretten bei der diesjährigen Programmentscheidung des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum großzügig berücksichtigt und die beiden kommunalen Maßnahmen bewilligt werden.

Durch die Förderzusage steht der Umgestaltung des Ortskerns Ruit nun nichts mehr im Wege: die Anlegung eines Dorfplatzes mit Kinderspielplatz als neuer Treffpunkt für die Bevölkerung und die Schaffung von Bauplätzen für zeitgemäßes und modernes Wohnen in der Dorfmitte werden zukünftig die rund 2.700 m² große Fläche prägen und dadurch für neues Leben im Ortskern sorgen.

Und auch dem Wunsch nach einer Neugestaltung des Schulhausplatzes der Grundschule Büchig kann dank der ELR-Förderung stattgegeben werden: durch den barrierefreien Um- und Ausbau mit neuen Sitz- und Spielelementen wird die Platzfläche nicht nur eine deutliche Aufwertung erfahren, sondern künftig auch Raum für Veranstaltungen bieten.

Neben den kommunalen konnten erfreulicherweise auch gleich drei weitere private Maßnahmen bewilligt werden. Bei den eingeplanten Maßnahmen handelt es sich um die Umnutzung eines leerstehenden Scheunengebäudes zu Wohnzwecken und die umfassende Modernisierung eines leerstehenden Fachwerkhauses im Ortsteil Sprantal. Außerdem konnte im Stadtteil Neibsheim ein Zuschuss für den Teilabriss eines Gebäudes mit anschließendem Neubau eines Einfamilienhauses gewährt werden.

Oberbürgermeister Martin Wolff zeigte sich über die Programmentscheidung und die damit verbundenen Möglichkeiten für die Stadtteile erfreut. „Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum ist ein wichtiges Förderprogramm zur Unterstützung der Innenentwicklung im Ländlichen Raum, äußert sich OB Wolff. „Ich freue mich sehr, dass unsere Anträge berücksichtigt wurden und die Umsetzung der Einzelprojekte nicht nur die Schaffung von zeitgemäßem Wohnraum unterstützt, sondern auch für neue Impulse für das Zusammenleben in unseren Stadtteilen sorgt.“

Auch in den kommenden Jahren können die Bürgerinnen und Bürger Anträge auf Förderung aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum stellen. Zuschüsse können dabei für die Umnutzung leerstehender oder ehemalig landwirtschaftlicher Gebäude zu Wohnzwecken in Höhe von bis zu 50.000 € sowie für umfassende Wohnungsmodernisierungen und Baulückenschließungen mit bis zu maximal 20.000 Euro gewährt werden.

Ein weiterer wichtiger Förderschwerpunkt ist die Sicherung der Grundversorgung im ländlichen Raum. Daher können der Bau bzw. die Sanierung von Dorfläden und Dorfgasthäusern ebenfalls gefördert werden. „Wir freuen uns über alle Förderanträge und werden diese tatkräftig unterstützen“, betont OB Wolff abschließend.