Windkraftplanung

Anreisserbild Windkraftanlagen

Teiländerung "Windkraft" zum Flächennutzungsplan

Ziel der Landesregierung Baden-Württemberg ist es, den Anteil der Windenergie an der Stromerzeugung auf mindestens 10 % bis zum Jahr 2020 zu erhöhen. Dies bedeutet, dass etwa 1.000 neue Windkraftanlagen in Baden-Württemberg zu errichten sind. Um diese Vorgaben zu erreichen, wurde das Landesplanungsgesetz geändert. Um als Stadt und Gemeinde die Ansiedlung von Windkraftanlagen steuern zu können, müssen im Flächennutzungsplan Konzentrationsflächen für die Windkraftnutzung ausgewiesen werden. Hierfür ist durch die Verwaltungsgemeinschaft Bretten / Gondelsheim die Aufstellung eines Teilflächennutzungsplanes „Windkraft“ erforderlich.

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