Die Stadt Bretten ist als Große Kreisstadt nach dem Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetz Baden-Württemberg (KlimaG BW) dazu verpflichtet, bis Ende 2023 eine Kommunale Wärmeplanung zu erstellen. Die Kommunale Wärmeplanung ist eine strategisch unverbindliche Fachplanung und umfasst einen Handlungsleitfaden für die klimaneutrale Wärmeversorgung in Bretten bis 2035.
Die kommunale Wärmeplanung wird in Bretten gemeinsam mit der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe erstellt. In enger Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, den Stadtwerken Bretten und der Umwelt- und Energieagentur sowie weiteren Akteuren wurde nun der Energieplan erarbeitet, so dass die Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 27 KlimaG BW erfolgen kann. Die vorläufigen Ergebnisse und Maßnahmen können vom 17.11.2023 bis zum 01.12.2023 anhand einer Dokumentation auf dieser Seite eingesehen werden.
Die kommunale Wärmeplanung wird in Bretten gemeinsam mit der Umwelt- und Energieagentur Kreis Karlsruhe erstellt. In enger Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung, den Stadtwerken Bretten und der Umwelt- und Energieagentur sowie weiteren Akteuren wurde nun der Energieplan erarbeitet, so dass die Beteiligung der Öffentlichkeit entsprechend § 27 KlimaG BW erfolgen kann. Die vorläufigen Ergebnisse und Maßnahmen können vom 17.11.2023 bis zum 01.12.2023 anhand einer Dokumentation auf dieser Seite eingesehen werden.