Benutzungshinweise

Persönliche Benutzung

Bei einer persönlichen Benutzung im Stadtarchiv Bretten wird um Voranmeldung gebeten unter: (07252) 921 152 oder stadtarchiv@bretten.de

Benutzungsgebühren

Für wissenschaftliche Forschungen, regionalgeschichtliche Recherchen oder Recherchen im Rahmen der Schul- und Berufsausbildung ist die Erteilung von Auskünften gebührenfrei ( § 13 Abs. 2 Archivsatzung). Anfragen im privaten oder gewerblichen Interesse (z.B. Familienforschung) sind jedoch gebührenpflichtig. Eine Übersicht der Benutzungsgebühren finden Sie hier : Benutzungsgebühren

Benutzungshinweise für Orts- und Heimatforscher

Die ortsgeschichtliche Forschung sollte nicht mit dem Quellenstudium beginnen, da ansonsten die Gefahr besteht, in Akten „zu ertrinken“. Zunächst sollten gedruckte Bücher und Aufsätze zum Thema herangezogen werden. Das Stadtarchiv Bretten stellt zu diesem Zweck eine umfangreiche ortsgeschichtliche Bibliothek zur Verfügung. Erst nach der Vorbereitung anhand der Literatur ist eine zielgerichtete Beschäftigung mit den Archivalien erfolgversprechend.

Benutzungshinweise für Genealogen und Familienforscher

Die Erforschung der Familiengeschichte verlangt ein schrittweises Vorgehen. Sie beginnt mit der Aufzeichnung der mündlichen Familientradition und der Auswertung der im Familienbesitz befindlichen Dokumente. Danach sind – um Doppelarbeit zu vermeiden – unbedingt die bereits vorliegenden Forschungsarbeiten zu konsultieren. Erst nach der Auswertung der gedruckt oder ungedruckt vorliegenden Arbeiten empfiehlt es sich mit dem Studium der Archivalien zu beginnen.