Hundekot und Leinenpflicht

Hundebeutel

Hundekot beschäftigt nicht nur die Stadtverwaltung Bretten als sogenannter „Dauerbrenner“ seit vielen Jahren. Betroffene Bürger beklagen zu Recht das verantwortungslose Handeln bzw. Unterlassen einiger HundehalterInnen im Umgang mit ihrem vierbeinigen Hausgenossen. Leider mussten wir feststellen, dass auch im Innenstadtbereich vermehrt Hundekot vorzufinden ist. Die „Haufen“ sind kein schöner Anblick.

Hundekot hat auf öffentlichen Flächen (Straßen, Wege, Plätze, Spielplätze, Grün- und Erholungsanlagen) vor allem in der Innenstadt und in fremden Vorgärten nichts zu suchen! Hinterlassenschaften müssen unverzüglich durch den Hundebesitzer beseitigt werden.

Wer dies missachtet begeht eine Ordnungswidrigkeit, im Sinne der Polizeilichen Umweltschutzverordnung der Stadt Bretten, welche mit einer Geldbuße geahndet werden kann! Wir bitten einen Beitrag zum Stadtbild zu leisten und den Hundekot zu entfernen und in Mülltonnen zu entsorgen.

Zudem möchten wir auch daran erinnern, dass seit dem 01.04.2014 Hunde innerorts an der Leine geführt werden müssen. Wer dies missachtet begeht eine Ordnungswidrigkeit. Außerhalb geschlossener Ortschaften (z. B. im freien Feld) wird weiterhin die Einwirkmöglichkeit durch Zuruf vorausgesetzt. Eine Einwirkung auf den Hund kann aber nur angenommen werden, wenn sich der Hund in Sicht- und Rufweite der Begleitperson befindet und auch bedingungslos auf Kommandos gehorcht.

Besondere Achtsamkeit ist beim Ausführen des Hundes im freien Feld und in den Waldgebieten dennoch unerlässlich. In unseren weitläufigen Feldern und Wäldern der Brettener Gemarkung  (z.B. Gölshausen, Neibsheim) leben unzählige Wildtiere. Trotz generellen Gehorsams eines Hundes können die Triebe und Instinkte geweckt werden, sobald der Hund seine „Beute“ erblickt. Oftmals lässt sich der beste Freund des Menschen dann nicht mehr einfangen. Hieraus können schlimme Wildunfälle entstehen, weil durch das Hetzen des Hundes die Fluchtinstinkte der Wildtiere aktiviert werden. Im schlimmsten Falle „reißt“ der Hund das Wild und der Jagdpächter muss den Kadaver entsorgen. Wenn ein Hund zum Hetzen oder Reißen neigt, kann er als gefährlicher Hund eingestuft werden.

Wir bitten um Beachtung und Einhaltung der Halterpflichten!

Ihr
Ordnungsamt Bretten