Rund 80 Anlieger und Geschäftsleute der Fußgängerzone waren am vergangenen Donnerstag dem Aufruf der Stadtverwaltung gefolgt, an der Info-Veranstaltung über die Nutzung der zukünftigen Polleranlagen teilzunehmen. Der zuständige Sachgebietsleiter, Achim Kleinhans, gab zunächst einen Überblick über die Standorte der Poller, deren Fundamente bereits in der Straße Am Gaisberg, an der Oberen Kirchgasse und in der Melanchthonstraße installiert wurden. Der Geltungsbereich der Polleranlagen umfasst die Melanchthonstraße zwischen Marktplatz und Gottesacker Tor und die angrenzenden Gassen wie die Amtsgasse, Schulgasse und Obere Kirchgasse. Dieser Bereich soll zwischen 6 Uhr und 11Uhr für den Lieferverkehr frei zugänglich sein. Außerdem haben Einsatzfahrzeuge der Behörden, Taxen, Krankentransporte und an Markttagen die Marktbeschicker freie Zufahrt zur Fußgängerzone.
Für Anlieger, Benutzer, die ihre Stellplätze nur über die Fußgängerzone erreichen, Ärzte und sonstige Berechtigte soll es grundsätzlich eine unbefristete Dauererlaubnis für eine Zufahrt geben. Für Zufahrten innerhalb der Sperrzeit kann jederzeit eine Einzelerlaubnis beantragt werden, auch per E-Mail, wenn etwa Handwerker eine Zufahrt benötigen. Die Befristung beträgt ein oder mehrere Tage, kann aber auch wochenweise oder für mehrere Monate beantragt werden und wird kostenpflichtig sein. Die Erlaubnis erfolge über einen QR-Code, über den die Zufahrtserlaubnis auch kurzfristig verlängert werden könne, versicherte Ordnungsamtsleiter Simon Bolg. Sicher sei, dass jeder wieder aus der Fußgängerzone herausfahren könne. Dies wird durch Kontaktschleifen sichergestellt, die vor den Pollern im Boden verlegt wurden. In den nächsten Wochen sollen die auf der Veranstaltung eingebrachten Vorschläge und Bedenken in die Zufahrtsregelung eingearbeitet werden. Der Gemeinderat wird dann zeitnah über die Satzung beschließen, die die Sonderregelungen beinhaltet. Nach einer Übergangszeit sollen die Polleranlagen in Betrieb gehen.