Ein Friedhof ist keine Partyzone

Sachschaden

„Keiner hat nachts etwas auf dem Friedhof verloren“, erklärt Ordnungsamtsleiter Simon Bolg und verweist auf die Friedhofssatzung der Stadt Bretten vom 23.06.2015, die besagt, dass Friedhöfe nur während der Tageszeit zum Besuch der Gräber und zur Grabpflege betreten werden dürfen. Jeder habe sich auf den Friedhöfen der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten (§ 3 der Friedhofssatzung der Stadt Bretten vom 23.06.2017).

Auf den Friedhöfen sei insbesondere nicht gestattet:
Die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu befahren, ausgenommen manuell bewegte Transportmittel (Kinderwagen, Rollstühlen, Leiterwagen, Schubkarre) sowie Fahrzeugen der Stadt Bretten und der für die Friedhöfe zugelassenen Gewerbetreibenden.
Während einer Bestattung oder einer Gedenkfeier in der Nähe Arbeiten auszuführen.
Die Friedhöfe und seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen oder zu beschädigen sowie gärtnerische Anlagen und Grabstätten unberechtigterweise zu betreten.
Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde.
Abraum und Abfälle außerhalb der dafür bestimmten Stellen abzulagern.
Waren und gewerbliche Dienste anzubieten.
Druckschriften zu verteilen und anzubringen (Ausnahmen können zugelassen werden, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofs und der Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind).
Zu lärmen sowie zu lagern.

Die Stadt Bretten bittet um Kenntnisnahme und Beachtung. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen drohen zum Teil hohe Bußgelder.

Mitte Januar hatten unbekannte Täter die Seitenverglasung des überdachten Vorbaus zur Aussegnungshalle beim Friedhof in Bretten-Gölshausen beschädigt und dadurch einen Sachschaden von ca. 3.000 Euro verursacht.

Aktuell sind die Vollzugsdienste beauftragt, das Gebiet um den Friedhof verstärkt zu bestreifen. Zusätzlich bittet Ordnungsamtsleiter Simon Bolg die Bevölkerung um erhöhte Aufmerksamkeit. „Bitte zögern Sie nicht bei entsprechenden Beobachtungen die Polizei zu verständigen“, so Bolg. Sachdienliche Hinweise nehmen das Ordnungsamt unter der Telefonnummer 07252 921-301 und das Polizeirevier unter 07252 504 600 entgegen.