Spirituosenverbot am 1. Mai beim Waldsportplatz Büchig

In der März-Sitzung des Gemeinderates hat das Gremium dem Erlass einer Polizeiverordnung für den 1. Mai beim Waldsportplatz Büchig zugestimmt. Ziel der Verordnung ist es, den Genuss von alkoholhaltigen Getränken im Bereich des Waldsportplatzes zu unterbinden, etwaige Personen auf Verdacht kontrollieren zu dürfen und im Zweifelsfall – bei Mitführen von alkoholischen Getränken – zu verhindern, dass der Bereich von denjenigen betreten werden kann.

Notwendig wurde dieser Schritt aufgrund von unzähligen Vorfällen des Alkoholmissbrauchs durch Minderjährige im Rahmen des 1.-Mai-Festes in Büchig beim Waldsportplatz. Notärzte, Rettungssanitäter und Polizeikräfte waren hierbei im Einsatz.

Aufgrund dieser Erfahrungen bat das Polizeirevier Bretten das Ordnungsamt eine Polizeiverordnung zu erlassen, um entsprechende Maßnahmen dagegen ergreifen zu können. Der Veranstalter des 1. Mai-Festes unterstützt den Erlass der Polizeiverordnung namens „Spirituosenverbot-Verordnung der Stadt Bretten am 1. Mai beim Waldsportplatz Büchig“.

 

Dateianhänge