Informationen
Entgeltordnung für städtische Kindergärten
§ 1 Benutzungsentgelt (Elternbeitrag)
Die Stadt Bretten erhebt für den Besuch des städtischen Kindergartens einen Elternbeitrag, ggf. zusätzlich ein Essensgeld. Der Beitrag ist in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Er ist jeweils im Voraus bis zum 5. des Monats zu zahlen. Beitragspflichtig sind die Monate September bis Juli. Für den August ist kein Elternbeitrag zu entrichten.
Der monatliche Beitrag beträgt für
Benutzungsrichtlinien und Entgeltordnung für das städtische Betreuungsangebot im Rahmen der offenen Ganztagsschule an der Schwandorf-Grundschule Diedelsheim
A. Benutzungsrichtlinien
Die Stadt Bretten bietet an der Schwandorf-Grundschule Diedelsheim im Rahmen der offenen Ganztagsschule zusätzlich zum planmäßigen Unterricht eine städtische Betreuung an. Die Angebote der städtischen Betreuung gelten als schulische Veranstaltungen.
§ 1 Betreuungszeit
Die Betreuung findet an vier Tagen pro Woche (Montag bis Donnerstag) von 12.00 Uhr bis 16.00 Uhr statt. Während der Schulferien findet keine Betreuung statt.
Öffnungszeiten der Grünabfallsammelplätze
für holzige, krautige und grasige Grünabfälle (getrennt nach Fraktionen)
Baum- und Strauchreisig bis zu einem Durchmesser von 15 cm. Nicht angenommen werden z.B. Baumwurzeln, behandelte wie unbehandelte Holzteile, feuerbrandbefallenes Schnittgut.
Bretten, Hetzenbaumhöfe 1
| Sommeröffnungszeiten vom 01.04. - 31.10. | |
Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe
Bretten-Sprantal
Bauschuttdeponie an der Straße nach Königsbach-Stein (K 3567)
| Sommeröffnungszeiten vom 01.04. - 31.10. | |
| Mittwoch | 13:00 - 18:00 Uhr |
| Samstag | 09:00 - 13:00 Uhr |
Informationen zu Google Street View
Google Street View – Verbraucher können widersprechen
Der Marktführer unter den Internetsuchmaschinen, die Firma Google, beabsichtigt auch in Deutschland detaillierte Bilder von Häusern und Straßenzügen ins Internet zu stellen.




