Automatisierte Melderegisterauskünfte über das Internet - Widerspruchsrecht
Die Stadtverwaltung kann Privatpersonen Auskünfte aus dem Melderegister über Familienname, Vornamen, Doktorgrad und Anschriften einzelner bestimmter Einwohnerinnen und Einwohner erteilen (einfache Melde-registerauskünfte). Dies gilt auch, wenn jemand Auskunft über Daten einer Vielzahl namentlich bezeichneter Einwohnerinnen und Einwohner begehrt. Die Stadtverwaltung darf solche einfachen Melderegisterauskünfte auch im Wege des automatisierten Datenabrufs über das Internet erteilen.
Dieser Form der Auskunftserteilung können die Einwohnerinnen und Einwohner widersprechen. Der Widerspruch ist schriftlich beim Bürgerservice der Stadtverwaltung Bretten, Untere Kirchgasse 9, 75015 Bretten einzulegen.
Bis zum Eingang des Widerspruchs können die erwähnten Melderegisterdaten für einfache Melderegisterauskünfte im Wege des automatisierten Datenabrufs über das Internet verwendet werden. Ab 01. Januar 2007 wird die Stadtverwaltung Bretten die einfachen Melderegisterauskünfte über das Internet erteilen. Rechtsgrundlage: §§ 32 und 32 a des Meldegesetzes für Baden-Württemberg.


