Bodenrichtwerte
Bodenrichtwerte von Grundstücken in Bretten
(Richtwertsitzung vom Juni 2010: Feststellung zum Stichtag 31.12.2009)
Der Gutacherausschuss der Stadt Bretten ermittelt regelmäßig für das Gebiet der Großen Kreisstadt Bretten die Bodenrichtwerte.
Nach § 195 ff Baugesetzbuch (BauGB) ist jeder Vertrag durch den sich jemand verpflichtet, Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt, auch im Wege des Tausches, zu übertragen, von der beurkundenden Stelle in Abschrift dem Gutachterausschuss zu übersenden.
Der Gutachterausschuss bedient sich einer Geschäftsstelle. Bei ihr wird u.a. die Kaufpreissammlung geführt. Aufgrund dieser Kaufpreissammlung werden gemäß § 196 Abs. 3 BauGB in Verbindung mit der Gutachterausschussverordnung für das Gemeindegebiet durchschnittliche Lagewerte für Boden (Bodenrichtwerte) ermittelt. Die Bodenrichtwerte sind in der Gemeinde bekannt zu machen sowie dem zuständigen Finanzamt zu übermitteln.
Bodenrichtwerte, die mit dem Verkehrswert oder dem Kaufpreis nicht identisch sein müssen, sind durchschnittliche Lagewerte für Boden bebauter oder unbebauter Grundstücke. Die hier veröffentlichten Richtwerte wurden nach Stadtteilen zusammen gefasst, wobei nur die niedrigsten und höchsten Werte angegeben sind. Innerhalb der Kernstadt wurden verschiedene Richtwertzonen mit deutlichen Wertunterschieden ausgewiesen.
Regelmäßig wird eine Übersicht über die Bodenrichtwerte veröffentlicht - siehe hierzu auch nachstehende Pläne und Tabellen („pdf-Dateien öffnen“). Die für baureifes Land ausgewiesenen Werte verstehend sich inklusive Erschließungskosten; ausgewiesen wurde der Wert für unbebautes Land. Dort, wo die endgültigen Erschließungskosten noch nicht abgerechnet sind, wurde der voraussichtlich zu erwartende Erschließungsbeitrag zugrunde gelegt.
Die Werte für Bauerwartungsland beziehen sich derzeit weitgehend auf Baulandflächen, die im Rahmen der freiwilligen Baulandumlegung bebaubar werden. Rohbauland wurde zum Stichtag nicht pauschal bewertet. Eine Bewertung von Rohbauland kann nur nach dem tatsächlichen Erschließungszustand zum jeweiligen Zeitpunkt erfolgen.
Abweichend von der bisherigen Praxis, für einzelne Zonen Richtwertspannen auszuweisen, werden aufgrund einer Verfügung des Innenministeriums Baden-Württemberg seit 2005 fixe Bodenrichtwerte für einzelne Zonen festgesetzt. Damit soll der Wert eines jeweils typischen Grundstücks der entsprechenden Bewertungszone (nach Lage, Größe, Nutzungsmöglichkeit usw.) beschrieben werden. Eine Anpassung für das zu bewertende Grundstück erfolgt über geeignete Zu- bzw. Abschläge vom Richtwert in einer individuellen Bewertung bzw. einem Wertgutachten
Ergänzend kann vom Grundstückseigentümer oder sonstigen Berechtigen bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eine Bodenwertbescheinigung (z.B. zur Vorlage beim Finanzamt) oder ein Verkehrswertgutachten (auch für zurückliegende Stichtage) beantragt werden:
Bürgermeisteramt Bretten
Gutachterausschuss - Geschäftsstelle -
Untere Kirchgasse 9
75015 Bretten
| Frau Strobel | Zimmer: | 102 |
| Telefon: | 07252 / 921-356 | |
| Fax: | 07252 / 921-160 | |
| E-Mail: | stadt@bretten.de |
| Anhang | Größe |
|---|---|
| Bodenrichtwerte 2009 Tabelle Gesamtstadt.pdf | 22.46 KB |
| Bodenrichtwerte mit Gewerbe_Gartenhausgebiete.pdf | 2.57 MB |
| Antrag Bodenwertbescheinigung.pdf | 15.55 KB |


