Entgeltordnung für städtische Kindergärten

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§ 1 Benutzungsentgelt (Elternbeitrag)

Die Stadt Bretten erhebt für den Besuch des städtischen Kindergartens einen Elternbeitrag, ggf. zusätzlich ein Essensgeld. Der Beitrag ist in der jeweils festgesetzten Höhe von Beginn des Monats an zu entrichten, in dem das Kind in die Einrichtung aufgenommen wird. Er ist jeweils im Voraus bis zum 5. des Monats zu zahlen. Beitragspflichtig sind die Monate September bis Juli. Für den August ist kein Elternbeitrag zu entrichten.

Der monatliche Beitrag beträgt für

a. Regelkindergarten

Kinder unter 18 Jahre in der Familie ab 01.09.2011 ab 01.09.2012
1
97,00 € 99,00 €
2 74,00 € 76,00 €
3 49,00 € 50,00 €
4 16,00 € 16,00 €

b. Gruppe mit verlängerter Öffnungszeit

Kinder unter 18 Jahre in der Familie ab 01.09.2011 ab 01.09.2012
1
116,00 € 119,00 €
2 89,00 € 91,00 €
3 59,00 € 60,00 €
4 19,00 € 19,00 €

Die Elternbeiträge beziehen sich auf eine Betreuungszeit von 6 Stunden täglich.

§ 2 Abmeldung
Bei Abmeldung eines Kindes ist der Elternbeitrag bis zum Ende des Monats zu entrichten, in dem das Kind abgemeldet wurde.

§ 3 Ferienregelung
Der Elternbeitrag ist auch für die Ferien der Einrichtung und für Zeiten, in denen die Einrichtung aus besonderem Anlass geschlossen ist, zu entrichten.

§ 4 Inkrafttreten
Die Entgeltordnung tritt am 01.09.2011 in Kraft. Gleichzeitig verlieren die bisherigen Bestimmungen über die Höhe der Elternbeiträge ihre Gültigkeit.

Bretten, den 28.06.2011

Martin Wolff
Oberbürgermeister